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Kosten

Gesetzlich versichert

Eine physiotherapeutische Behandlung wird in der Regel nach ärztlicher Verordnung durchgeführt.
Der/die gesetzlich versichert:e Patient:in zahlt lediglich die Rezeptgebühr. Die Leistungen rechne ich mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin das Rezept mit. 

 

Privat versichert

Privatpatient:innen erhalten nach der Behandlung eine Rechnung von mir, die sie bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Erstattungshöhe ist individuell vom Vertragsabschluss mit der privaten Krankenkasse abhängig.

 

Selbstzahler:innen

Wer sich ohne einen vorherigen Arztbesuch und ohne Rezept für eine Behandlung interessiert, kann ohne weiteres meine Leistungen in Anspruch nehmen, muss diese aber in der Regel selber nach Erhalt der Rechnung zahlen. 

 

Physiotherapeutin mit Zusatzbezeichnung "sektoraler HP"

Die Behandlung durch mich als Physiotherapeutin mit der Zulassung zur sektoralen Heilpraktikerin (PT) ermöglicht Ihnen eine Abrechnung über eine Zusatzversicherung speziell für Heilpraktiker:innen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach dem von Ihnen mit Ihrer Versicherung abgeschlossenen Vertrag. Bezüglich individueller Kostenübernahme wenden Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn an Ihre Zusatzversicherung.